Tachoprüfung nach § 57b

Tachoprüfung nach § 57b

Die ordnungsgemäße Funktion von Fahrtenschreibern, EG-Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern sind nach § 57 b StVZO alle 2 Jahre zu überprüfen. Zu unserem Rundum-Service gehört auch die Überprüfung Ihres Fahrtenschreibers und der Kontrollgeräte. Gegebenenfalls...
Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr Samstag: 8 – 13 Uhr Da wir für unsere Kunden auch häufig unterwegs sind, bitten wir um vorige Terminabsprache, damit wir auch zuverlässig für Sie da...